Sollte Ihr Kind eine Operation benötigen, dann ist ein Kinderchirurg aufgrund seiner umfassenden Ausbildung und Erfahrung der geeignete Spezialist. Ihr Vertrauen ist mir wichtig, deshalb nehme ich mir ausreichend Zeit für die Untersuchung und Aufklärung.
Um Ihr Kind bestmöglich und nach neuestem medizinischen Standard zu behandeln verfüge ich über ein Expertennetzwerk bestehend aus Kinderanästhesisten, Pädiatern und Kinderradiologen.
Meist handelt es sich um relativ kleine Eingriffe aus dem Gebiet der allgemeinen Kinderchirurgie (z.B. Leistenbruch, Blinddarmentzündung, Hodenhochstand oder ähnliches) mit einem kurzem stationären oder ambulanten Aufenthalt. Natürlich operiere ich darüber hinaus ein sehr weites Spektrum an Diagnosen und kann Ihnen aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit an der Universitätsklinik jeweils den modernsten, schonendsten und besten Behandlungsstandard empfehlen.
Ich bin Wahlarzt.
Als Wahlarzt kann ich Ihr Kind als Privatpatient in meiner Ordination in angenehmer und stressfreier Umgebung ohne Zeitdruck individuell und bestmöglich betreuen. Durch ein Netzwerk aus kompetenten Kinderspezialisten garantiere ich eine kompetente und persönliche Betreuung vom Erstgespräch, natürlich auch für Fragen und Probleme zwischendurch bis zur Nachkontrolle. Üblicherweise operiere ich meine Privatpatienten in der renomierten „Wiener Privatklinik“, auf Wunsch natürlich auch in anderen renomierten Privatkliniken und im Kinderoperationszentrum an der Universitätsklinik für Kinderchirurgie (AKH-Wien).
Der Begriff „Wahlarzt“ bedeutet, dass ich als Kinderchirurg freiberuflich tätig bin und Sie mich mit Ihrem Kind jederzeit und ohne Zuweisung aufsuchen können. Der Wahlarzt hat keinen Vertrag mit der Sozialversicherung. Daher müssen Ordinationshonorare vorerst direkt zwischen Patient und Arzt verrechnet werden (am Ende der Sprechstunde). Wenn Sie eine private Zusatzversicherung für Ihr Kind haben werden in der Regel alle Kosten übernommen. Hier finden Sie Informationen wie Sie die Wahlarzthonorarnote bei Ihrer Sozialversicherung zur Kostenerstattung einreichen können: